Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hotelaufnahmeverträge
Lipmanns Boutique Hotel
Betreiberin: Lipmann GmbH
Zehnthausstraße 12–14
56812 Cochem
Stand: September 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen des Lipmanns Boutique Hotels, nachfolgend „Hotel“ genannt.
Vertragspartner auf Seiten des Hotels ist die Lipmann GmbH.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Pauschalreisen im Sinne des § 651a BGB.
1.3 Eine Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nur mit vorheriger Zustimmung des Hotels in Textform zulässig.
1.4 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn das Hotel ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Vertragsabschluss und Vertragspartner
2.1 Vertragspartner sind die Lipmann GmbH und der Kunde.
2.2 Der Hotelaufnahmevertrag kommt zustande, sobald das Hotel eine Buchung oder Reservierungsanfrage des Kunden annimmt. Die Annahme kann insbesondere durch eine Buchungs- oder Reservierungsbestätigung per E-Mail, schriftlich oder über ein eingesetztes Online-Buchungssystem erfolgen.
2.3 Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet dieser für die vertraglichen Verpflichtungen nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde oder sich aus den gesetzlichen Vorschriften ergibt.
2.4 Bei Buchungen über Vermittlungs- oder Buchungsportale können ergänzend die dort bei der Buchung ausgewiesenen Bedingungen, insbesondere Tarif-, Zahlungs- und Stornierungsbedingungen, gelten.
Individuell vereinbarte Bedingungen und die konkrete Buchungsbestätigung gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
3. Leistungen, Preise und Zahlung
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vereinbarten Zimmer bereitzuhalten und die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten beziehungsweise bei Buchung ausgewiesenen Preise für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu zahlen.
Dies gilt auch für Leistungen, die der Kunde über das Hotel bestellt und die durch Dritte erbracht werden, soweit das Hotel Vertragspartner des Kunden für diese Leistungen ist.
3.3 Sämtliche Preise verstehen sich in Euro einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.
Örtliche Abgaben, die nach kommunalem Recht unmittelbar vom Gast geschuldet werden, beispielsweise Gästebeiträge, Tourismusbeiträge oder vergleichbare Abgaben, sind nur dann im vereinbarten Preis enthalten, wenn dies ausdrücklich angegeben wurde.
3.4 Ändert sich nach Vertragsschluss die gesetzliche Umsatzsteuer oder werden auf die vereinbarten Leistungen bezogene öffentliche Abgaben eingeführt, geändert oder abgeschafft, kann der vereinbarte Preis entsprechend angepasst werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Gegenüber Verbrauchern gilt eine solche nachträgliche Preisanpassung nur, soweit zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung mehr als vier Monate liegen oder eine gesetzliche Regelung unmittelbar eine entsprechende Anpassung vorsieht.
3.5 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung, Kreditkartengarantie oder sonstige Sicherheitsleistung zu verlangen.
Bei Reservierungen für fünf oder mehr Personen kann das Hotel eine Vorauszahlung in Höhe von 60 % des vereinbarten Gesamtpreises verlangen.
Abweichende Vorauszahlungs- oder Zahlungsbedingungen können in der Buchungsbestätigung vereinbart werden.
3.6 Wird eine vereinbarte oder angeforderte Vorauszahlung beziehungsweise Sicherheitsleistung trotz angemessener Fristsetzung nicht geleistet, kann das Hotel nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten.
3.7 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag spätestens bei Abreise fällig.
Wurde ausdrücklich eine Zahlung auf Rechnung vereinbart, ist die Rechnung innerhalb von zehn Tagen nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen.
3.8 Das Hotel kann Rechnungen in elektronischer Form übermitteln.
3.9 Der Kunde kann gegenüber Forderungen des Hotels nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
4. Stornierung durch den Kunden und Nichtinanspruchnahme
4.1 Ein gesetzliches allgemeines Widerrufsrecht von 14 Tagen besteht bei Hotelbuchungen für einen konkret bestimmten Termin oder Zeitraum grundsätzlich nicht.
Etwaige vertraglich eingeräumte Stornierungs- oder Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührt.
4.2 Soweit in der Buchungsbestätigung, im gebuchten Tarif oder bei Vertragsschluss keine abweichenden Stornierungsbedingungen vereinbart wurden, gelten für Individualbuchungen folgende Bedingungen:
Bis einschließlich acht Kalendertage vor dem vereinbarten Anreisetag kann die Buchung kostenfrei storniert werden.
Ab dem siebten Kalendertag vor dem vereinbarten Anreisetag ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.
4.3 Eine Stornierung soll in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung beim Hotel.
4.4 Erfolgt die Stornierung nach Ablauf der kostenfreien Stornierungsfrist oder nimmt der Kunde die gebuchten Leistungen ohne wirksame Stornierung nicht in Anspruch, bleibt der Anspruch des Hotels auf die vereinbarte Vergütung grundsätzlich bestehen.
Das Hotel muss sich jedoch Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Zimmers sowie ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
Wird das Zimmer nicht anderweitig vermietet, kann das Hotel seinen Anspruch für Übernachtungsleistungen mit oder ohne Frühstück pauschal mit 90 % des vereinbarten Preises berechnen.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Hotel kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Anspruch wesentlich niedriger ist.
4.5 Bei Nichtanreise („No-Show“) gelten die Regelungen aus Ziffer 4.4 entsprechend.
4.6 Bei einer vom Kunden veranlassten vorzeitigen Abreise bleibt der Vergütungsanspruch des Hotels für die ursprünglich gebuchte Aufenthaltsdauer grundsätzlich bestehen.
Das Hotel rechnet eine anderweitige Vermietung sowie ersparte Aufwendungen an. Soweit keine anderweitige Vermietung erfolgt, kann das Hotel für die nicht in Anspruch genommenen Übernachtungen ebenfalls 90 % des vereinbarten Preises berechnen.
Dem Kunden bleibt auch hier der Nachweis eines geringeren Anspruchs vorbehalten.
4.7 Für nicht stornierbare Sondertarife, Arrangements, Gruppenbuchungen oder sonstige ausdrücklich abweichend angebotene Tarife gelten die bei Vertragsschluss ausgewiesenen Stornierungsbedingungen.
4.8 Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben unberührt.
5. Rücktritt und Kündigung durch das Hotel
5.1 Soweit dem Kunden ein zeitlich befristetes kostenfreies Rücktrittsrecht eingeräumt wurde, kann das Hotel innerhalb dieses Zeitraums ebenfalls vom Vertrag zurücktreten, wenn konkrete anderweitige Buchungsanfragen für die reservierten Zimmer vorliegen und der Kunde nach Aufforderung des Hotels innerhalb einer angemessenen Frist nicht erklärt, dass er auf sein Rücktrittsrecht verzichtet und die Buchung verbindlich aufrechterhält.
5.2 Das Hotel kann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine vereinbarte oder rechtmäßig verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung trotz angemessener Nachfrist nicht erbracht wird.
5.3 Das Hotel ist außerdem zum außerordentlichen Rücktritt beziehungsweise zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn ein sachlich gerechtfertigter wichtiger Grund vorliegt.
Ein solcher Grund kann insbesondere vorliegen, wenn:
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen,
- die Buchung schuldhaft unter falschen oder irreführenden Angaben über wesentliche Tatsachen erfolgt ist,
- der Aufenthalt einem rechtswidrigen Zweck dienen soll,
- konkrete Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass durch die Inanspruchnahme der Hotelleistung die Sicherheit von Gästen oder Mitarbeitern oder der ordnungsgemäße Hotelbetrieb erheblich gefährdet wird,
- Zimmer ohne erforderliche Zustimmung unter- oder weitervermietet oder zweckwidrig genutzt werden,
- der Kunde trotz Abmahnung erheblich oder wiederholt gegen die Hausordnung verstößt oder
- eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses dem Hotel aus anderen vom Kunden zu vertretenden schwerwiegenden Gründen nicht zugemutet werden kann.
5.4 Erfolgt der Rücktritt des Hotels aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund, bleiben die gesetzlichen Ansprüche des Hotels unberührt.
5.5 Bei einem berechtigten Rücktritt des Hotels aus einem nicht vom Hotel zu vertretenden Grund bestehen Schadensersatzansprüche des Kunden nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
6. Zimmerbereitstellung, Anreise und Abreise
6.1 Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer oder eine bestimmte Zimmernummer, sofern dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
Eine Buchung einer bestimmten Zimmerkategorie bleibt hiervon unberührt.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen am vereinbarten Anreisetag grundsätzlich ab 15:00 Uhr zur Verfügung.
Ein Anspruch auf eine frühere Bereitstellung besteht nur, wenn ein entsprechender Early Check-in ausdrücklich vereinbart wurde.
6.3 Bei einer voraussichtlichen späten Anreise sollte der Kunde das Hotel rechtzeitig informieren.
Ob und wie lange ein Zimmer am Anreisetag freigehalten wird, richtet sich nach der Buchungsbestätigung und dem gebuchten Tarif.
Eine bereits garantierte und zahlungspflichtige Buchung entfällt nicht allein deshalb, weil der Gast nicht bis zu einer bestimmten Uhrzeit eingecheckt hat.
6.4 Am vereinbarten Abreisetag muss das Zimmer spätestens um 11:00 Uhr geräumt und dem Hotel zur Verfügung gestellt werden.
Eine spätere Abreise ist nur nach vorheriger Vereinbarung mit dem Hotel möglich.
6.5 Wird das Zimmer ohne Vereinbarung nach 11:00 Uhr weiter genutzt, kann das Hotel wegen der verspäteten Rückgabe für die zusätzliche Nutzung
- bis 18:00 Uhr bis zu 50 % und
- nach 18:00 Uhr bis zu 90 %
des für diesen Tag geltenden regulären Übernachtungspreises berechnen.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden beziehungsweise Nutzungsausfall entstanden ist.
Ein Anspruch des Kunden auf eine Verlängerung des Aufenthalts entsteht dadurch nicht.
7. Pflichten und Haftung des Kunden
7.1 Der Kunde hat die ihm überlassenen Räume, Einrichtungsgegenstände und sonstigen Einrichtungen pfleglich zu behandeln.
7.2 Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er schuldhaft verursacht.
Dies gilt entsprechend für Schäden, die durch Personen verursacht werden, für die der Kunde gesetzlich einzustehen hat.
7.3 Festgestellte Schäden oder erhebliche Mängel sind dem Hotel möglichst unverzüglich mitzuteilen.
7.4 Eine Nutzung der Hotelräume entgegen dem vertraglich vereinbarten Zweck kann zur Beendigung des Vertrags führen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
8. Haftung des Hotels
8.1 Das Hotel haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vom Hotel zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen.
Für sonstige Schäden haftet das Hotel unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
8.2 Treten Mängel oder Störungen der Hotelleistung auf, soll der Kunde das Hotel unverzüglich informieren.
Das Hotel wird sich im Rahmen des Zumutbaren um Abhilfe bemühen.
Der Kunde ist verpflichtet, angemessene und zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um mögliche Schäden möglichst gering zu halten.
8.3 Für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung vom Gast eingebrachter Sachen gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 701 ff. BGB.
8.4 Für Geld, Wertpapiere, Wertgegenstände und sonstige besonders wertvolle Sachen gelten die gesetzlichen Haftungsgrenzen und Aufbewahrungsregelungen.
Das Hotel empfiehlt, vorhandene sichere Aufbewahrungsmöglichkeiten zu nutzen beziehungsweise bei besonders wertvollen Gegenständen eine gesonderte Vereinbarung mit dem Hotel zu treffen.
8.5 Soweit dem Gast ein Parkplatz oder Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, entsteht dadurch ohne ausdrückliche Vereinbarung kein Verwahrungsvertrag.
Für Schäden an oder den Verlust von Fahrzeugen und darin befindlichen Gegenständen haftet das Hotel nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der vorstehenden Haftungsregelungen.
9. Verbraucherstreitbeilegung
Die Lipmann GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Änderungen und Ergänzungen des Hotelaufnahmevertrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen.
Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Hotel und dem Kunden haben Vorrang.
10.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt, soweit sie gesetzlich anwendbar sind.
10.3 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der Lipmann GmbH beziehungsweise – soweit gesetzlich zulässig – Cochem.
Das Hotel bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
10.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.